Für eine erste Anfrage genügt häufig eine nachvollziehbare Flächenschätzung. Sie sollte aber erkennen lassen, wie der Wert entstanden ist. Dachfläche, Fassadenfläche und Grundfläche eines Hauses sind nicht dasselbe.
Flächen getrennt aufschreiben
Notieren Sie Länge und Höhe einfacher Wandabschnitte oder die Maße der betreffenden Deckenfläche. Öffnungen können Sie zusätzlich getrennt aufführen, ohne selbst Abrechnungsregeln festzulegen. Bei Dachschrägen hilft eine Skizze, damit die geneigte Fläche nicht mit dem Grundriss verwechselt wird. Kennzeichnen Sie unsichere Maße ausdrücklich als geschätzt.
Checkliste für Ihr Vorhaben
- Bauteilflächen getrennt erfassen
- Öffnungen gesondert notieren
- Schätzung und Aufmaß unterscheiden
BEISPIEL ZUR EINORDNUNG
So könnte es in der Praxis aussehen
Für eine Fassade misst ein Eigentümer grob Länge und Höhe und notiert Fenster separat. Die Skizze wird der Anfrage beigefügt und ausdrücklich als Schätzung bezeichnet. Der Betrieb erkennt so, wie die Zahl entstanden ist. Vor Auftrag werden Aufmaß und Abrechnungsgrundlage geklärt. Die erste Anfrage bleibt einfach, ohne einen vorläufigen Wert als verbindliche Menge auszugeben.
Dieses Beispiel ist fiktiv und dient der Veranschaulichung.Worauf Sie besonders achten sollten
Eine Anfragefläche ersetzt kein verbindliches Aufmaß. Lassen Sie vor Auftrag klären, auf welcher Grundlage abgerechnet wird und wie Abweichungen behandelt werden. Mit einer Skizze kann der Fachbetrieb Ihre Angaben leichter einordnen.
Muss meine erste Schätzung exakt sein?
Nein. Sie sollte nachvollziehbar sein und Unsicherheiten offen benennen; das verbindliche Aufmaß wird gesondert geklärt.
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